Weg zur Therapie und Hinweise
Hat ein Arzt durch gezielte Diagnostik eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung festgestellt, dann wird er dem Patienten mit Bereitschaft zur Therapie eine sogenannte Heilmittelverordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung wendet sich der Patient an den Therapeuten seines Vertrauens.
Die Behandlung sollte innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden, da die Heilmittelverordnung ansonsten ihre Gültigkeit verliert. Da es nicht selten zu Wartezeiten für einen Therapieplatz in logopädischen Praxen kommt, ist es ratsam, die Heilmittelverordnung erst von der Arztpraxis ausstellen zu lassen, wenn die Therapie auch tatsächlich zeitnah beginnen kann. Zu den Ärzten, die eine logopädische Behandlung verordnen, gehören neben den Allgemeinmedizinern auch Hals-Nasen-Ohrenärzte, Kinderärzte, Neurologen, Zahnärzte und Kieferorthopäden.
Zum Beginn einer logopädischen Behandlung gehört eine ausführliche Anamnese, eine störungsspezifische Diagnostik mit Befunderhebung und Behandlungsplanung, sowie eine intensive Patienten- bzw. Angehörigenberatung.
Im Laufe der Behandlung sollte der Patient nicht nur die Entstehung, Merkmale und Zusammenhänge seiner Störung kennen lernen, er sollte das in der Therapie Erlernte nach Anleitung durch den Therapeuten selbständig zunächst im häuslichen Umfeld, später auch im Alltag umsetzen und somit festigen.
Der Therapeut ist hierbei der „Lotse“, der durch seine Methodenwahl und sein Handeln den Heilungsprozess zwar einleitet, eine interessierte und auch engagierte Mitarbeit des Patienten auf der Basis vertrauensvollen Miteinanders, entscheidet aber ebenso maßgeblich über den Therapieerfolg.
Wie lange eine Therapie zeitlich dauert, und diese Frage wird verständlicherweise oft gestellt, läßt sich zu Beginn der Behandlung häufig nicht genau sagen. Der Therapieprozess ist immer abhängig von der zu behandelnden Störung, seinem Schweregrad, einer evtl. zu berücksichtigenden Grunderkrankung, dem fachlichen Können des Behandlers, aber auch der Therapiemotivation und Übungsbereitschaft des Patienten bzw. der „tatkräftigen“ Unterstützung seitens der Angehörigen.
Im Bereich der kindlichen Sprach- und Sprechstörungen ist mir die Beratung und Begleitung der Eltern besonders wichtig. Die Erfahrung zeigt hier immer wieder, dass ein intensives Miteinander von Therapeut, Kind und Eltern die Behandlung nachweislich positiv beschleunigen kann.
Bei allen Therapieüberlegungen und Anstrengungen ist mir ein interdisziplinäres Denken und Handeln immer im Blickpunkt, d.h., dass ich bemüht bin, nicht nur mit dem verordnenden Arzt im Kontakt zu stehen, sondern wenn erkennbar und nötig, auch mit anderen, die Störung betreffenden Berufsgruppen Austausch zu pflegen, natürlich nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit dem Patienten bzw. seiner Angehörigen!
Zu den genannten Berufsgruppen gehören z.B. Ergotherapeuten, Heilpädagogen, Physiotherapeuten, Osteopathen und auch Psychologen. Letztendlich entscheiden Therapeut und Patient gemeinsam über die Therapieziele. Im günstigen Fall wird die Behandlung erfolgreich beendet. Nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt kann diese unterbrochen werden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzugreifen.